Erwachsene -
Kosten

Privat versicherte Patienten:
Bei vielen privaten Versicherungen gehört die kieferorthopädische Behandlung Erwachsener zum Leistungsumfang. Im Einzelfall sollten Sie Ihre Krankenversicherung auf eine entsprechende Behandlung ansprechen oder einen Heil- und Kostenplan zur Genehmigung einreichen. Nach unserer Erfahrung verhalten sich die Krankenversicherungen in der Regel kulant.

Enthalten der Heil- und Kostenplan oder die Rechnung Positionen, deren Steigerungsfaktoren über 3.5 liegen, übernimmt die Krankenversicherung diese höheren Kosten nicht in jedem Fall. Sprechen Sie Ihre Krankenversicherung darauf an oder schauen Sie in Ihren Versicherungsunterlagen nach.
Sollten Sie Beihilfeberechtigt sein, erhalten Sie in der Regel nur eine begrenzte Kostenerstattung durch die Beihilfe.

Gesetzlich versicherte Patienten:
In der Regel werden kieferorthopädische Leistungen bei Patienten, die bei Behandlungsbeginn das 18. Lebensjahr vollendet haben, von den gesetzlichen Krankenkassen nicht übernommen. Gesetzlich versicherte Patienten müssen alle Kosten der kieferorthopädischen Behandlung selbst tragen.

Eine Ausnahme betrifft nur diejenigen Patienten, bei denen schwere Kieferanomalien vorliegen, die kombiniert kieferorthopädisch und kieferchirurgisch behandelt werden müssen. Doch auch hier gilt, dass die Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen. Einige Behandlungsmethoden, die rein ästhetische Vorteile haben, sind daher ausgeschlossen.